Unsere Arbeitsgruppen:
Arbeitsgruppe Europäisches Behindertenrecht
Arbeitsgruppe Gesundheitsmanagement
Arbeitsgruppe Rente
Arbeitsgruppe SGB IX
Die Mehrzahl nationaler Gesetze ist auf Vorgaben der Europäischen Union zurückzuführen.
In der EU wird jetzt damit begonnen, die sozialen Sicherungssysteme der Nationalstaaten zu harmonisieren.
In Gesprächen mit Politikern – sowohl des Bundestages als auch der Europäischen Institutionen – versuchen wir darzustellen, welche Bedeutung der relativ hohe soziale Standard in Deutschland gerade für behinderte Menschen hat. Für die Mehrheit unserer bisherigen Gesprächspartner ist Behindertenpolitik ein Neuland, so dass unsere Erfahrungen darüber, wie aktiv behinderte Menschen im Arbeitsleben sind, sehr gern aufgenommen wurden.
Gleichzeitig versuchen wir klar zu machen, dass auch bei Angleichung europäischer Sozialstandards das bisherige Niveau bei uns erhalten, wenn nicht gar verbessert werden muss.
Parallel dazu befasst sich unsere Gruppe mit der europäischen Rechtsprechung. Bei vielen Entscheidungen des EuGH spürt man die Wirkung der UN-Behindertenrechtskonvention, die sich zugunsten von Menschen mit Behinderungen auswirkt.
Aufgabe des Arbeitsausschusses ist es, ein Gesundheitsmanagement (Leitfaden) für Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Bundesländer zu entwerfen und diesen auch fortzuschreiben.
Der Arbeitsausschuss hat schon in mehreren Sitzungen ein Grundkonzept entwickelt. Hier der Leitfaden der AG Gesundheitsmanagement.
Die Bundesregierung verschlechtert seit Jahren die Zugangsmöglichkeiten zur Altersrente sowie das Rentenniveau.
Die Arbeitsgruppe Rente untersucht, ob und in welchem Umfang Menschen mit Behinderungen in besonderem Maße von diesen Verschlechterungen betroffen sind und ob es sich hierbei um eine Benachteiligung dieser Menschen handelt.
Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – SGB IX – ist die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung. Es bildet den Rahmen für die Eingliederung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Aufgrund der vielfältigen Erfahrungen der Mitglieder unserer Arbeitsgemeinschaft wurde deutlich, dass das SGB IX fortentwickelt werden sollte. Im Jahr 2008 wurde deshalb eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des SGB IX eingesetzt. Der Arbeitsgruppe gehören Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen aus verschiedenen Bundesländern und Fachbereichen an. Wir haben uns als Ziele gesetzt, die Rahmenbedingungen zur Einstellung und Beschäftigung von Menschen Behinderung zu verbessern sowie die Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung voran zu bringen. Dabei arbeiten wir gerne mit allen zusammen, die uns hierbei unterstützen. Eine gute und starke Schwerbehindertenvertretung ist der Motor der Inklusion in den Dienststellen.