Von links: Jens-Dieter Müller, Simona Giarratano, Marie Denninghaus, Andreas Dieckmann
Am 22. Juni 2017 trafen sich Mitglieder der AG EU-Behindertenrecht und Vertreter des EDF zu einem Gespräch in Brüssel. Zunächst legte Frau Giarratano (im EDF verantwortlich für soziale Belange) dar, dass die EU nach Möglichkeit überprüft, ob Projekte, die mit EU-Mitteln gefördert wurden, auch barrierefrei sind. Wird diese Bedingung nicht eingehalten, kann es auch zu Rückforderungen von Mitteln kommen. Allerdings ist die EU-Kommission dabei auch auf Informationen von Betroffenen angewiesen. Verschiedene Richtlinien der EU sichern und erweitern die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Mitgliedsstaaten. Dazu verwies Frau Giarratano auch auf Veröffentlichungen von Wissenschaftlern des akademischen Netzwerks ANED. Weiterhin führte sie aus, dass angestrebt wird, den Europäischen Behindertenausweis , dessen Gültigkeit gegenwärtig auf 8 Ländern begrenzt ist, auf weitere Staaten auszudehnen. Der Inhaber dieses Ausweises erhält ermäßigte Eintrittspreise für Museen, Kinos usw. Dann erläuterten Frau Giarratano und Herr Moledo (Neue Technologien) die Bedeutung der Datensammlung unter dem Projektnamen DISCIT für das Wissen der Entwicklung der Lage der Menschen mit Behinderungen in den verschiedenen europäischen Ländern. Frau Dennninghaus (Mobilität und Transport) schilderte anschließend, dass in der Richtlinie "Barrierefreiheit für alle" bereits im Abstimmungsverfahren innerhalb der europäischen Gremien einige Sachverhalte gestrichen wurden, so z. B. barrierefreie Haushaltgeräte. Abschließend wurde Übereinstimmung dabei erzielt, dass es wichtig ist, dass sich die Menschen mit Behinderungen, die im Erwerbsleben stehen, untereinander dazu austauschen, welche Probleme dort bestehen und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu überwinden.